Der Multi-Milliarden-Abstimmungsbetrug bei der Unternehmenssteuerreform II muss korrigiert werden!

Mit hohen Erwartungen sitze ich im Zug nach Lausanne ans Bundesgericht. Dort nehme ich heute als Beschwerdeführerin an der öffentlichen Urteilsberatung zu den drei Abstimmungsbeschwerden Kiener Nellen, Jositsch und Berchtold teil. Das Verfahren vor Bundesgericht wirft verfahrens- und materiellrechtliche Fragen auf, die vom Bundesgericht bisher nicht beurteilt wurden. Daher ist der heutige Entscheid von historischer Bedeutung. Wir Beschwerdeführende haben als oberstes Ziel die Ungültigerklärung und Wiederholung der Volksabstimmung vom Februar 2008 in Kenntnis der heute bekannten Fakten und Zahlen beantragt.

Mit den Abstimmungsbeschwerden haben wir gerügt, dass im Abstimmungsbüchlein keine Steuerausfälle aus den Aktionärsdividenden (Kapitaleinlageprinzip), weder bei der Einkommens- noch bei der Verrechnungssteuer, beziffert wurden. Die Verrechnungssteuer ist dort gar mit keinem Wort erwähnt. Die Stimmberechtigten wurden getäuscht. Heute sind von in der Schweiz ansässigen Aktiengesellschaften 545 Milliarden angebliche Reserven aus Kapitaleinlagen zur steuerfreien Ausschüttung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur steuerfreien Dividendenausschüttung für die nächsten Jahre angemeldet worden.

15-20 Mitarbeitende der ESTV sind damit beschäftigt, diese Anmeldungen auf Missbräuche hin zu prüfen. Die Steuerausfälle erreichen Multimilliardenbeträge für die nächsten Jahre, und zwar bei der Einkommenssteuer auch bei Kantonen und Gemeinden. Diese Ausfälle werden tendenziell ansteigen und nicht zurückgehen, wie es Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigt hat.

Wie auch immer der heutige Bundesgerichtsentscheid ausfällt: Im Parlament besteht dringlicher Handlungsbedarf auf zwei Schienen:

Demokratiepolitisch muss der Rechtsschutz für die Stimmberechtigten auf Bundesebene gleich griffig ausgestaltet werden, wie er auf Kantons- und Gemeindeebene für fahrlässig vorbereitete Abstimmungen bereits besteht und auch mit Bundesgerichtsentscheiden erreicht werden kann.

Steuerpolitisch muss die gerechte Besteuerung aller Einkünfte aus Aktien, das heisst bei Dividenden und Gewinn, raschmöglichst sichergestellt werden.

Steuerfreie Dividenden ohne Grenzen – und dafür Kinderrenten bei der IV kürzen sowie die Familien mit steigenden Mietzinsen und Krankenkassenprämien belasten?

Dazu sage ich definitiv NEIN!

Kommentare

Zebrastreifen

200 Millionen Fr. um Zebrasteifen zu sanieren ist zu viel.

Um die Verletzten und Toten zu reduzieren braucht es kein Geld!
Nur die Einführung des Handzeichens und die Pflicht der Fussgänger "lose, luege, laufen" führt zu einer erheblichen Reduktion der Unfälle.
Heute gehen die Fussgänger auf den Zebrastreifen zu, und begeben sich auf den Streifen ohne zu schauen. Diese Unsitte verursacht die Unfälle.
Ich fahre oft mit dem Auto bei einem Schulhaus vorbei, davor ist ein Zebrastreifen. Ich beobachtete viele male, dass die Kinder vom Schulhof kommend, mit gesenktem Kopf weil sie etwas anschauen, auf den Zebrastreifen zugehen und ohne den Kopf zu heben den Zebrastreifen betreten.

Unternehmersteuerreform

Was die Nationalräte heute geleistet haben ist unglaublich. Ich bin frustriet und enttäuscht wie selten. Da zeigt sich die bürgerliche Politik in ihrer ganzen Kälte:
möglichst viel Geld für uns!
Wir werden gerupft wie Hühner.
Heisst das C von CVP christlich oder Cash?
Da ist nur noch der Weg der Initiative möglich. Vielleicht müsste eine weniger wichtige Initiative zur Seite legen.

Frust, Frust, Frust trotzdem schöne Weihnachten Maurice

Zebrastreifen

Ich sehe zwar nicht recht ein, was der Beitrag zu den Unfällen auf dem Zebrastreifen mit dem Betrug des Bundesrates in Sachen Unternehmenssteuerreform zu tun hat, bin aber trotzdem nicht der Meinung von Herrn Bolliger. Als Autofahrer und Fussgänger habe ich viele Gelegenheiten, das Verhalten der verschiedenen VerkehrsteilnehmerInnen zu beobachten. Auffallend ist, dass gerade in der Nähe von Schulhäusern AutofahrerInnen immer wieder mit übersetzter Geschwindigkeit zirkulieren und hier nicht generell Tempo 30 dekretiert wird. Ueberhaupt habe ich den Eindruck, dass die Tempolimiten viel zu wenig kontrolliert werden, besonders etwa auch in Fussgängerzonen (euphemistisch "Begegnungszonen" genannt) mit Tempo 20. Wer hält sich beispielsweise in der unteren Altstadt Berns schon an diese Limite? Besonders ärgerlich finde ich es, dass dies nicht einmal die privilegierten Fahrzeuge von bernmobil und die Taxis tun. Offenbar ist doch mehr Geld für die Sicherheit von Fussgängern und von veranwortungsvollen AutolenkerInnen notwendig.

Bausparinitiative

Die Argumentation gegen die Bausparinitiative zeugt nicht gerade von grossem Fachwissen. Es ist korrekt, dass man für Wohneigentum Bezüge aus 2. und 3. Säule beziehen kann. Nachteil 2. Säule: Es fehlt dann im Alter und man muss sein Haus wieder verkaufen und dank gewissen politischen Kreisen auch noch eine hohe Liegenschaftsgewinnsteuer zahlen (ich verliere Geld). Vorbezüge aus der 3. Säule lohnen sich auch nicht, da ich nur den Rückkaufswert bei vorzeitigem Bezug bekomme. Dass heisst wieder: Ich verliere Geld. Dass dies die SP unterstützt (Steuern und Geld verlieren für nichts) verstehe und erwarte ich eigentlich. Schade nur, dass es dann Leute die sowieso nicht viel haben erst dann merken, wenn diese der SP glaubten und dann eben Geld verlieren welches diese nicht hätten verlieren müssen. Und dass die SP es als Ungerecht empfindet, dass Reich wie Arm GLEICH behandelt werden und beide den GLEICHEN Steuerabzug geltend machen können ist ja auch klar. Denn bei der SP ist es nur Gerecht, wenn einer bessergestellt ist als der andere, und das nur, weil ein anderer mehr Geld hat. So hat es auch die SP auch seeehr ungerecht empfunden, dass ALLE Steuern sparen können (Reich wie Arm) , so dass dies bekämpft werden musste und nun KEINER Steuern sparen kann weil das Volk vom falschen Neid infiziert wurde und dies bei einer Abstimmung ablehnte.

@Frau Jung

Das Argument von sicherem Wohnen im Alter wird immer wieder gerne als Argument hervorgekramt. Tatsächlich nutzt die Bevölkerung diese Möglichkeit aber oft. Bausparen dagegen ist nur eine Option für Leute, die es sich leisten können, die in der Initiative geforderten 10'000.- auf die Seite zu legen. Gehören Sie dazu? Beispiel Baselland zeigt: hier wächst die Wohneigentumrate nicht höher als in allen anderen Kantonen. In zehn Kantonen ist die rate sogar höher als in Baselland. Bausparen fördert also nicht zwingend Wohneigentum.

Die Schweiz kennt das progressive Steuersystem. Aufgrund dessen sparen aber die Reichen mit der Annahme der Bauspar-initiative ungleich mehr als die unteren und mittleren Einkommen: Bei einem Einkommen von 68'400.- wird 360.- gespart, bei 208'524.- bereits 40'980.-. Die Reichen profitieren also von den Steuerabzügen ungleich höher. Das führt dann zu ungeheuren Steuerausfällen. Die einzelnen Wohlhabenden profitieren, die Gesellschaft als ganzes muss dann dafür zahlen.
Die Bevölkerung empfindet dies als ungerecht und hat deshalb ähnliche Vorhaben bereis zweimal an der Urne verworfen. Trotzdem klaren Verdikt versuchen es die Bürgerlichen erneut.

Markus Müller, SP Schweiz

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